Was tun, wenn ein Mensch verstirbt?
Todesfall zu Hause infolge einer Krankheit
Bei einem Todesfall zuhause nehmen Sie bitte möglichst umgehend Kontakt zu Ihrem Hausarzt, dem nächst erreichbaren Arzt oder dem Notfall auf. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die beim Verstorbenen bleibt. Zusammen mit dem Familienbüchlein, Pass oder Identitätskarte sind dies zunächst die wichtigsten Dokumente.
Todesfall im Spital oder in einem Heim
Die Spital-, Klinik- oder Heimverwaltung verständigt den Arzt, erledigt die notwendigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen.
Unfalltod, Suizid oder Auffindung einer verstorbenen Person
Die Polizei ist in allen Fällen umgehend aufzubieten (Telefon 117). Dies gilt für alle Unfälle (Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- und andere Unfälle).
Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt. Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch den Staatsanwalt oder
die Polizei mitgeteilt.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
info[at]mischler-vorsorge.ch
oder +41 43 210 96 96!
Das Bestattungsinstitut der Mischler-Vorsorge ist an 24 Stunden, Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr (inkl. Festtage) ganz persönlich für Sie erreichbar unter
+41 43 210 96 96